Beratung für Fachkräfte
Das Beratungsangebot der Fachstelle Distanzierungsarbeit richtet sich an Mitarbeiter*innen aus der Jugend- und Familienhilfe, aus Jugendeinrichtungen, Schule und Schulsozialarbeit, aus Jugendämtern, Jugendgerichten und der Jugendgerichtshilfe sowie aus anderen Einrichtungen.
Die Kontaktaufnahme und Beratung erfolgt telefonisch, per Mail, Videokonferenz und persönlich vor Ort. Je nachdem, aus welcher Region die Anfragenden kommen, verweisen die Mitarbeitenden der Fachstelle nach Möglichkeit an zuständige Länderstrukturen der Präventions- und Distanzierungsarbeit. Wenn es keine passenden Angebote vor Ort gibt, erarbeitet die Fachstelle Distanzierungsarbeit mit den Beratungsnehmenden ein fallgerechtes Vorgehen. Dabei arbeitet sie auf Grundlage eines evaluierten Interventionsplans mit fünf Arbeitsschritten: (1) Problemwahrnehmung, (2) Analyse und Einschätzung, (3) Ressourcenklärung und Vernetzung, (4) Maßnahmenplanung mit Zielindikatoren sowie (5) Maßnahmenumsetzung und Selbstevaluation.
Im Rahmen der Beratung können je nach Bedarf verschiedene Angebote der Fachstelle Distanzierungsarbeit zum Zuge kommen: Vor-Ort-Beratung, Arbeit mit Fachkollegien, Fortbildungen, kollegiale Fallberatung, online-Intervisionsgruppen und fallbezogene Coachings. Mitarbeitende der Fachstelle Distanzierungsarbeit sind qualifizierte Berater*innen und arbeiten anonym und vertraulich. Des Weiteren können im Rahmen des Beratungsprozesses direkte Maßnahmen mit Jugendlichen – aufsuchende Einzelberatung, Distanzierungs-, Einzel- und Gruppentrainings – angeraten sein.