Beratung für Fachkräfte

Das Beratungsangebot der Fachstelle Distanzierungs­arbeit richtet sich an Mitarbeiter*innen aus der Jugend- und Familienhilfe, aus Jugend­einrichtungen, Schule und Schulsozial­arbeit, aus Jugendämtern, Jugend­gerichten und der Jugend­gerichts­hilfe sowie aus anderen Einrichtungen.
Die Kontaktaufnahme und Beratung erfolgt telefonisch, per Mail, Videokonferenz und persönlich vor Ort. Je nachdem, aus welcher Region die Anfragenden kommen, verweisen die Mitarbeitenden der Fachstelle nach Möglichkeit an zuständige Länder­strukturen der Präventions- und Distanzierungs­arbeit. Wenn es keine passenden Angebote vor Ort gibt, erarbeitet die Fachstelle Distanzierungs­arbeit mit den Beratungsnehmenden ein fallgerechtes Vorgehen. Dabei arbeitet sie auf Grundlage eines evaluierten Interventions­plans mit fünf Arbeitsschritten: (1) Problemwahrnehmung, (2) Analyse und Einschätzung, (3) Ressourcen­klärung und Vernetzung, (4) Maßnahmen­planung mit Zielindikatoren sowie (5) Maßnahmen­umsetzung und Selbstevaluation.

Im Rahmen der Beratung können je nach Bedarf verschiedene Angebote der Fachstelle Distanzierungs­arbeit zum Zuge kommen: Vor-Ort-Beratung, Arbeit mit Fachkollegien, Fortbildungen, kollegiale Fallberatung, online-Intervisionsgruppen und fallbezogene Coachings. Mitarbeitende der Fachstelle Distanzierungs­arbeit sind qualifizierte Berater*innen und arbeiten anonym und vertraulich. Des Weiteren können im Rahmen des Beratungs­prozesses direkte Maßnahmen mit Jugendlichen – aufsuchende Einzelberatung, Distanzierungs-, Einzel- und Gruppentrainings – angeraten sein.